Sämtliche Verbrauchsgüter (Material, Futter, Reinigungsmaterial, etc.) müssen bereitgestellt werden und sind nicht im Preis inbegriffen. Stunden-Preise werden je angefangene viertel Stunde abgerechnet. Bei Sonn- und Feiertagen 50% Preiszulage. Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.